Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zur
2-für-1 Gratis-Freizeit-Ticket-Promotion

Mit der Einlösung eines „2-für-1 Gratis-Freizeit-Ticket-Gutscheins“ (im Folgenden „Gutschein”) akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Teilnahmebedingungen:

1. VERANSTALTERIN, PROMOTION

Veranstalterin der „2-für-1 Gratis-Freizeit-Ticket-Promotion“ ist die konzept16DREI GmbH, Marktplatz 3, 64283 Darmstadt (nachfolgend „konzept16DREI“). Sie lobt im Aktionszeitraum 01.04.2023 – 31.10.2023 für die Marke Lotus Biscoff der Lotus Bakeries GmbH (nachfolgend „Lotus Bakeries“) ein 2-für-1 Freizeit-Ticket aus. Hierbei erhält jede Aktionspackung „Freizeitspaß erleben“ von Lotus Bakeries einen Aktionssticker mit einem Gutscheincode für ein Gratis-Ticket beim Kauf eines weiteren Tickets bei einem der teilnehmenden 2-für-1 Freizeitspaßanbieter (nachfolgend „Freizeitspaßanbieter“) in Deutschland. Die über die Aktionswebseite erhältlichen Gutscheine können bis 30.11.2023 bei den teilnehmenden Freizeitspaßanbieter eingelöst werden.

2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG

An der Aktion können nur natürliche Personen über 18 Jahren (sowie Jugendliche unter 18 Jahren, sofern deren gesetzliche Vertreter ihre schriftliche Zustimmung zu der Teilnahme erklären) mit Wohnsitz und Adresse in Deutschland teilnehmen. Mitarbeiter von konzept16DREI sowie Lotus Bakeries und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige angeschlossener Unternehmen sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme an der 2-für-1 Gratis-Freizeit-Ticket-Promotion unterliegt diesen Teilnahmebedingungen. Eine Teilnahme an der Gewinnaktion ist nur möglich, wenn der Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zustimmt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. UND SO FUNKTIONIERT ES

Auf jeder Aktionspackung Lotus Biscoff finden Sie einen Aktionssticker mit einem Gutscheincode. Auf der Aktionswebseite www.biscoff-freizeitspass.de können Sie sich über alle teilnehmenden Freizeitspaßanbietern in Deutschland informieren. Nach Wahl Ihres Wunsch-Freizeitspaßanbieters können Sie Ihren Gutscheincode im Aktionszeitraum vom 01.04.2023 – 31.10.2023 eingeben. Nach Eingabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer E-Mailadresse erhalten Sie den von Ihnen gewählten Gutschein binnen 24 Stunden per E-Mail als PDF-Datei für Sie zum Ausdruck. Die Kosten für den Ausdruck werden nicht übernommen. Eine Teilnahme nach Ende des Aktionszeitraums bleibt unberücksichtigt.

Gegen Vorlage des ausgedruckten Gutscheins beim ausgewählten Freizeitspaßanbieter innerhalb von 4 Wochen nach Eingabe des Gutscheincodes erhalten Sie direkt den 2-für-1 Vorteil nach Maßgabe der nachfolgenden Gutscheinbedingungen.

4. GUTSCHEINBEDINGUNGEN

Bei Vorlage des Gutscheins bei dem ausgewählten Freizeitspaßanbieter erhalten Sie gegen Kauf eines Tickets zusätzlich ein zweites Ticket kostenlos. Unterscheiden sich die Preise der beiden Tickets in der Höhe, ist das teurere Ticket von Ihnen zu zahlen und das günstigere Ticket erhalten Sie gratis. Pro Besuch ist nur ein Gutschein einlösbar. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung des Wertes des Tickets ist nicht möglich.

Der ausgedruckte Gutschein muss im Original an der Kasse des ausgewählten Freizeitspaßanbieters vorgelegt werden. Kopierte Gutscheine oder Gutscheine von anderen Aktionen oder Herstellern können nicht berücksichtigt werden und sind von der Einlösung ausgeschlossen. Vervielfältigungen von Gutscheinen sowie der Verkauf der Gutscheine (z.B. über Ebay) sind nicht gestattet.

Der Gutschein ist dem Freizeitspaßanbieter vor der Bezahlung vorzulegen bzw. soweit im Vorfeld eine telefonische Reservierung für die Teilnahme an dem Erlebnis erforderlich ist, bereits bei der telefonischen Reservierung auf den Gutschein hinzuweisen, da nicht bei allen Freizeitspaßanbietern eine spätere Geltendmachung des Gutscheins möglich ist.

Die Gutscheine gelten nicht für Sonderangebote, im Rahmen von Aktionsangeboten oder in Verbindung mit anderen Rabatten und sind nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar. Bitte beachten Sie: die Gutscheincodes können nur online eingelöst werden. Die Teilnahme an der Aktion ist nur einmal pro Person und Haushalt zulässig.

Für alle auf der Aktionswebseite aufgeführten Freizeitspaßanbieter gelten die 2-für-1 Freizeitspaß Gutscheine zu den angegebenen Konditionen. Wenn diese vor Ort nicht einlösbar sind und nur ein elektronisches Ticket beim Freizeitpartner akzeptiert und eingelöst wird (Kassenhaus darf nicht besetzt werden u.a. wegen Bundes-, Landes-, oder Kreisregelungen, etc.), wird Ihnen das günstigere zweite Ticket von konzept16DREI per Überweisung erstattet. Bitte senden Sie uns hierzu eine Mail mit Ihrem Aktionscoupon-Code (Foto) und Ihre Quittung mit Eintrittskarten an Gewinnspiel@biscoff-freizeitspass.de. konzept16DREI überweist Ihnen das Geld innerhalb von zwei Werktagen.

Sofern Gutscheine aus nicht vorhersehbaren und/oder von konzept16DREI nicht zu vertretenden Umständen (wie insbesondere bei Ausverkauf, Krankheit, Insolvenz, Geschäftsauflösung, Inhaberwechsel beim Freizeitspaßanbieter, Lockdown, Bundes-, Landes-, oder Kreisregelungen oder anderen) nicht eingelöst werden können, besteht kein Anspruch auf Einlösung des Gutscheins und auch kein Anspruch auf Ersatz bzw. anderweitigen Ausgleich.

Beachten Sie bitte im Übrigen immer die zusätzlichen Hinweise und die möglichen Einschränkungen der Freizeitspaßanbieter. Die detaillierten Einlösebedingungen aller Freizeitspaßanbieter sind der Aktionswebseite zu entnehmen. Bei Einlösung des Gutscheins gelten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Freizeitspaßanbieters, der allein Schuldner der im Gutschein angegebenen Leistungen oder Waren ist. Bitte schauen Sie vor jeder Gutscheinanforderung auf die Homepage des jeweiligen Freizeitspaßanbieters, um zu erfahren, wie dieser aktuell die Eintrittskarten annimmt (Kassenhaus oder E-Ticket).

5. HAFTUNG

Die Haftung von konzept16DREI GmbH, ihrer Geschäftsführer, sowie ihrer Angestellten und Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist im Übrigen der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Vertragspartner bei Einlösung der Gutscheine ist ausschließlich der jeweilige Freizeitspaßanbieter. konzept16DREI trägt keine Verantwortung und übernimmt insbesondere keine Haftung für die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und der Inanspruchnahme der Gutscheine von den Freizeitanbietern erbrachten oder nicht erbrachten Leistungen. Die Teilnehmer erwerben insbesondere keinen Anspruch gegen konzept16DREI auf Leistungserbringung bezüglich der mit einem eingelösten Gutschein erworbenen Tickets.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Lotus Bakeries nicht Veranstalter dieser Promotion ist. Ansprüche gegen Lotus Bakeries und verbundene Unternehmen sind daher ausgeschlossen.

6. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN

konzept16DREI behält sich das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der „2-für-1 Gratis-Freizeit-Ticket-Promotion“ unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen kommt die Verweigerung bereits zugesagter Gutscheine und auch eine Rückforderung der Gutscheine in Betracht.

7. ÄNDERUNGEN DER TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND BEENDIGUNG DER AKTION

konzept16DREI behält sich vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern, insbesondere an veränderte rechtliche und/oder technische Verhältnisse anzupassen. Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung online abrufbar.

konzept16DREI behält sich ferner vor, die „2-für-1 Gratis-Freizeit-Ticket-Promotion“ ohne Vorankündigung zu beenden, wenn ihre Durchführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Promotion stören oder verhindern würden oder soweit dies aufgrund von Umständen erforderlich ist, die konzept16DREI nicht beeinflussen kann.

8. SONSTIGES

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand der Teilnahmebedingungen 01.04.2023